Teilnahmebedingungen und Verhaltensregeln für Live-Rollenspiel-Veranstaltungen der
Brachland-Orga
Zur Natur der Veranstaltung:
· Alle Events der Brachland-Orga sind geschlossene und private Veranstaltungen.
· Alle Teilnehmerbeiträge dienen dazu die Kosten zu decken, die bei der Organisation der Events entstehen.
· Alle Teilnehmer müssen mindestens 18 Jahre alt sein, es sei denn es gibt eine Ausnahmeregelung. Diese muss aber individuell mit der Brachland-Orga getroffen werden!
Spielregeln:
· Grundsätzlich gilt auf allen Brachland-Cons DKWDDK (Du Kannst Was Du Darstellen Kannst) als verbindliches Regelsystem. Allen Teilnehmern muss bewusst sein, dass dieses Regelwerk in einigen Fällen und je nach Art der Veranstaltung, z.B. der Darstellung von Magie, Alchemie und dem Einsatz von Pyrotechnik, der Absprache mit dem Veranstalter bedarf.
· Wir spielen miteinander, nicht gegeneinander. Egoisten, Powergamer oder Schummler sind auf Cons der Brachland-Orga nicht erwünscht und werden notfalls auch der Veranstaltung verwiesen.
· Es gilt Opferentscheid: Bei allen Dingen, die deinem Charakter passieren, hast du das Recht zu entscheiden, welche Auswirkungen sich ergeben und was du ausspielen willst. Nur die Spielleitung darf dir klare Anweisungen geben. Beachte, dass der Opferentscheid für alle Teilnehmer gilt.
Sicherheit:
· Jeder Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr und Haftung an dem Spiel teil und ist im Einzelfall selbst für die Konsequenzen seines Handelns verantwortlich.
· Jeder Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere den daraus folgenden Risiken bewusst (Nachtwanderungen, ungenügende Beleuchtung, Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, etc.).
· Alle Teilnehmer tragen durch ihr Handeln zur Sicherheit der Veranstaltung und aller übrigen Teilnehmer bei.
· An unübersichtlichen oder gefahrenträchtigen Stellen, oder bei nächtlichen Steifzügen, verpflichten sich alle Teilnehmer zur Umsicht und sind für ihre Handlungen selbst verantwortlich.
· Wer Alkohol in einer Menge getrunken, oder Medikamente zu sich genommen hat, die das Führen eines Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen unzulässig machen, hat von Kämpfen jeder Art, sowie von körperlich gefährlichen Übungen, wie Klettern, unbedingt Abstand zu halten. Zuwiderhandlungen können zum sofortigen Ausschluss vom Spiel führen.
· Das Rauchen oder das Entfachen von Feuer auf dem Veranstaltungsgelände ist nur an den dafür gekennzeichneten Orten erlaubt. Das Rauchen in Gebäuden ist grundsätzlich verboten.
· Das Mitbringen von Haustieren bedarf der vorherigen schriftlichen Absprache mit dem Veranstalter.
· Stoffe, die konsumiert werden (In Time Rausch- und Arzneimittel) dürfen auch in größeren Mengen keine gesundheitlichen Schäden hervorrufen. Potentielle Anwender sind über besondere Inhaltsstoffe (z.B. Alkohol, Zucker) in Kenntnis zu setzen.
· Teilnehmer, die durch ihr Verhalten für sich und/ oder andere eine Gefahrenquelle darstellen, die über das übliche Maß einer LARP-Veranstaltung hinausgehen, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen.
Larpkampf:
· Jegliche Art von waffenlosem Kampf oder hartem Körperkontakt, sowie das Mitführen echter Waffen sind untersagt. Vorsätzliche Körperverletzung führt zum Ausschluss von der Veranstaltung.
· Die einzige Ausnahme hierzu sind abgesprochene Showkämpfe. Diese müssen der Orga aber im Vorfeld mitgeteilt werden.
· Die Brachland-Orga verzichtet auf Waffenchecks vor ihren Events. Grundsätzlich sind nur herkömmliche LARP-Polsterwaffen, Armbrüste und Bögen bis max. 25 lbs Zugkraft erlaubt.
· Alle Teilnehmer verpflichten sich die eigene Ausrüstung (insbesondere Polsterwaffen und Rüstungen) auf Spielsicherheit zu kontrollieren. Soweit sie den herkömmlichen Sicherheitsbestimmungen nicht mehr entsprechen, sind diese aus dem Gebrauch zu nehmen.
Haftung
· Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters beruhen.
· Für selbst verschuldete Schäden haftet der jeweilige Verursacher. Eine Personen-Privat-Haftpflichtversicherung empfehlen wir grundsätzlich.
Urheberrecht an Aufzeichnungen
· Alle Rechte an Ton-, Film- und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
· Der Veranstalter ist berechtigt die ganze Veranstaltung oder Teile davon aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen zu Zwecken der Eigenwerbung zu verwerten.
· Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen, Eigennamen und Nicht-Spieler-Charakteren bleiben dem Veranstalter vorbehalten. Die Rechte an den Spielercharakteren, ihrer Geschichte sowie ihrem Teil der Handlung verbleiben bei dem jeweiligen Spieler.
Rücktritt und Platzübertragung
· Grundsätzlich müssen keine Gründe beim Rücktritt genannt werden.
· Bei einem Rücktritt innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Teilnahmebestätigung wird der volle Teilnehmerbeitrag garantiert zurückgezahlt.
· Nach diesem Zeitraum wird der Teilnehmerbeitrag nur noch nach Abzug der durch die Anmeldung entstandenen Kosten und auch erst nach der Veranstaltung zurücküberwiesen.
· Die Platzübertragung benötigt die Kenntnis und das Einverständnis der Brachland-Orga.
Corona-Regeln
· Grundsätzlich können nur (erwachsene) Personen teilnehmen, die Genesen oder Geimpft sind (2G).
Ein Nachweis muss bei dem Check-In vorgelegt werden.
· Es besteht die Möglichkeit, dass zusätzlich zu 2G Regelung noch ein negativer Test vorgelegt
werden muss (2G+). Sollte dies der Fall sein, informiert die Orga hierrüber.
· Über Abstandsregeln und weitere Hygienemaßnahmen informiert die Orga kurzfristig vor der Con,
beim Check-In oder bei der IT-Ansprache.